Seit Juli 2023 gilt die neue Personalbemessung in der Langzeitpflege. Was sich dahinter verbirgt, was es zu beachten gilt und welche Maßnahmen Pflegeeinrichtungen ergreifen können, dazu hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine ausführliche FAQ erstellt.
Dabei gilt zu
beachten: Die konkreten Vorgaben zur Personalbemessung sind in den Landesrahmenverträgen gem. § 75 SGB XI vereinbart. Für Rheinland-Pfalz und das Saarland ist dazu auf Pflegeinform eine Sonderseite eingestellt.
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