Ab dem 1. März 2024 wird die Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen fortgesetzt. Die überarbeitete Kälte-Klima-Richtlinie bringt neue Möglichkeiten in Bezug auf Fördergegenstände und Förderhöhe.
Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird fortgesetzt. Ab dem 1. März 2024 ist eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich.
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