Am 18.09.2023 wurde ein Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen veröffentlicht. Gefördert werden auch ambulante Pflegedienste.
Förderfähig sind die unmittelbaren Investitionsausgaben für die Schnellladeinfrastruktur und zugehörige technische Ausrüstung (z. B. elektrische Stromspeicher) sowie solche für den Netzanschluss und die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbauarbeiten abseits der Netzanschlusskosten.
Der maximale Förderung pro Ladepunkt bewegt sich bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – ambulante Pflegedienste fallen in der Regel unter diese Kategorie – für eine Nennladeleistung von
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