Mit seinen aktuellen Änderungen der Heilmittel-Richtlinie stellt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sicher, dass bei einem langfristigen Heilmittelbedarf und bei Diagnosen, die einen besonderen begründen, nur alle 12 Wochen eine erneute Verordnung und eine ärztliche medizinische Kontrolle erforderlich sind.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr