Mit dem DVPMG wurde die ambulante Hauskrankenpflege und außerklinische Intensivpflege gesetzlich dazu verpflichtet, sich ab dem 1. Januar 2024 an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Mit dem PUEG sind nun auch alle Pflegeeinrichtungen nach SGB XI zum 1. Juli 2025 zu diesem Schritt verpflichtet worden. Jetzt hat eine Arbeitsgruppe des Berliner Kompetenzzentrum Pflege 4.0 (LPD) Handlungsempfehlungen dazu entwickelt.
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