Die Verbände der Träger von Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene haben eine Handreichung
zur Medikamentengabe als Leistung der behandlungspflegerischen Versorgung in
der Tagespflegeeinrichtung veröffentlicht.
Im Rahmen des Praxistests zur Einführung des Strukturmodells in der Tagespflege von August 2016 bis März 2017 wurde - quasi als „Nebenbefund“ - die Problematik der nicht hinreichend geklärten rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere zur Verabreichung von Medikamenten, aber auch ärztlich verordneter Behandlungspflegen im Allgemeinen, in der Tagespflegeeinrichtung identifiziert
Der Qualitätsausschuss Pflege (QAP) setzte sich dementsprechend bei der Erarbeitung der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (MuG Tagespflege) vom 18. Februar 2020 erstmalig mit der Thematik auseinander.
Eine abschließende Lösung konnte im Rahmen der Erarbeitung der MuG Tagespflege nicht gefunden werden, so dass eine vorübergehende Empfehlung mit folgendem Fußnotenverweis in die MuG Tagespflege aufgenommen wurde:
„Sobald zu dieser Problematik neue Expertise vorliegt, ist eine Anpassung der Maßstäbe und Grundsätze für die Tagespflege zu prüfen.“
Zur Auflösung der Fußnote bzw. zur Lösung des Problems hat der QAP schließlich im Jahr 2022, nach einer entsprechenden Ausschreibung, einen Auftrag an eine Bietergemeinschaft von Juristen unter Federführung von Herrn Rechtsanwalt Jörn Bachem, mit dem Ziel im Rahmen eines Gutachtens Lösungsvorschläge zu erarbeiten, vergeben. Das
Rechtsgutachten für den Qualitätsausschuss Pflege: „Medikamentengabe und Behandlungspflege in der Tagespflege“ liegt seit Ende 2022 vor und wurde auf der Internetseite des QAP veröffentlicht. Die Empfehlungen des Rechtsgutachtens für den QAP wurden in der zuletzt am 12. Dezember aktualisierten und zum 01. Februar 2024 in Kraft getreten MuG Tagespflege umgesetzt.
Die Verbände der Träger von Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene haben darüber hinaus eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um auf Basis der Empfehlungen des Rechtsgutachtens für Tagespflegeeinrichtungen gemeinsame Hinweise und Muster zu erarbeiten.
Weitere Informationen und Hinweise hat das Ressort Altenhilfe und Pflege des Paritätischen RPS mit Rundschreiben an die Träger von Tagespflegeeinrichtungen im Verbandsbereich am 13.12.2024 übermittelt. In diesem finden sich auch die Anlagen zur Handreichung.
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