Die Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz fordert in einer Pressemeldung vom Bund Entlastung und echte Refinanzierung von Mehraufgaben. Der durch das Bundeskabinett am 24.08.2022 beschlossene Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (u.a.) sieht ab dem 01. Oktober 2022 erneut massive Mehrbelastungen für die Pflegeeinrichtungen und damit insbesondere der seit Jahren überlasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor.
Darüber hinaus sollen die Pflegeeinrichtungen ab Oktober verbindlich Personen benennen zur Sicherstellung von
Mit diesen Aufgaben sollen Pflegeeinrichtungen nicht nur Fremdleistungen teilweise übernehmen, indem sie z.B. kostenlos für die Unterstützung von Ärzten bei deren (natürlich für diese abrechenbaren) Leistungen abgestellt werden oder für die Bevorratung von Medikamenten verantwortlich gemacht werden, sie müssen dafür aus dem Bestand heraus auch erneut kurzfristig erhebliche Prozessveränderungen vornehmen. Ohne zusätzliche Ressourcen kann dies Auswirkungen auf die Zeit für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den Einrichtungen haben.
Für die Bewältigung dieser Aufgaben sowie den Einsatz entsprechender Kräfte stellt das Gesetz den Einrichtungen „großzügig“ monatlich 1000.- Euro zur Verfügung, wobei 750.- Euro unmittelbar den eingesetzten Personen zukommen sollen und 250.- Euro bei der Einrichtung als eine Art „Organisationspauschale“ verbleiben.
Erinnert man sich daran, dass Ärzten für die Durchführung von Impfungen in den Impfzentren Stundensätze von ca. 150.- Euro zugestanden wurden, kann man sich selbst ein Bild von der Wertschätzung gegenüber der Pflege machen.
Während die Pandemie in der Bevölkerung gefühlt keine Rolle mehr spielt, bürdet der Gesetzgeber den Pflegeeinrichtungen und deren Personal erneut massive zusätzliche Pflichten auf und unterlässt es gleichzeitig, eine echte Kompensation durch die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Ressourcen sowie effiziente Entbürokratisierung zu gewährleisten.
Pflegeeinrichtungen sind sich ihrer großen Verantwortung für die ihnen anvertrauten Menschen bewusst und arbeiten seit Pandemiebeginn am Limit des Leistbaren durch die permanente und teils extrem kurzfristige Umsetzung von Regelungen, die am grünen Tisch erstellt wurden.
Schon jetzt kehren viele Beschäftige der Pflege den Rücken, da fehlende - über warme Worte und das Applaudieren vom Balkon hinausgehende - Wertschätzung, die permanente Mehrbelastung, rein einrichtungsbezogene Impfpflichten usw. schlichtweg nicht mehr vermittelbar sind.
Die Politik hat Verantwortung für die Zukunft der Pflege und gefährdet diese mit immer neuen Belastungen für die Einrichtungen zunehmend.
Wir fordern daher vom Bund:
Das Land Rheinland-Pfalz fordern wir auf, von den gegebenen Handlungsspielräumen in gewohnt enger und partnerschaftlicher Abstimmung mit der PflegeGesellschaft, praxisgerecht Gebrauch zu machen und sich für eine Anschlussregelung zum Pflegerettungsschirm einzusetzen.
Die Belastungsgrenze in der Pflege ist nicht nur erreicht, sie ist überschritten!
Quelle: Presseerklärung der PflegeGesellschft Rheinland-Pfalz vom 29.08.2022 im Wortlaut.
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