Mit neuen Förderschwerpunkten ist in diesem Jahr die novellierte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“, in Kraft getreten. Erstmals sind jetzt auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, deren Einrichtungen und Untergliederungen antragsberechtigt. Wir stellen Ihnen die Kommunalrichtlinie vor und geben darüber hinaus Einblick in die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen.
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