Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisierte, wie die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschriebenen Schutzziele in Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes umgesetzt werden können. Die Regel wird nicht neu erscheinen.
Arbeitgeber, die die in der Arbeitsschutzregel beschriebenen Maßnahmen umsetzten, konnten davon ausgehen, damit die Anforderungen an den betrieblichen Infektionsschutz wirksam zu erfüllen.
Mit Außerkrafttreten der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 25. Mai 2022 endete auch die Anwendung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
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