Nach § 154 SGB XI erhielten zugelassene teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen die gestiegenen Gas-, Fernwärme- und Strompreise erstattet. Sie hatten einen Anspruch auf die sogenannte Ergänzungshilfe für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.04.2024. Nun mussten die Formulare korrigiert werden, damit bspw. Jahresabrechnungen verspätet eingereicht werden können.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr