Das BMG hat den geänderten Kostenerstattungs-Festlegungen TestV zugestimmt. Die gültigen Kostenerstattungs-Festlegungen, das gültige Antragsformular und die angepassten FAQs sind seit Montag, dem 19.12.2022, auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. Die Festlegungen gelten rückwirkend zum 01.12.2022.
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