Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Oktober 2022 eine Klarstellung in der Krankentransport-Richtlinie vorgenommen. Neben Fahrten von dauerhaft in ihrer Mobilität beeinträchtigten pflegebedürftigen und schwerbehinderten Personen zu ambulanten Behandlungen aus zwingenden medizinischen Gründen gehören auch ausdrücklich Fahrten zu Gesundheitsuntersuchungen und zu Krebsfrüherkennung.
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