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Kurzzeitpflege: keine Anwendung des § 113c SGB XI

Redaktion • 13. Juni 2024

Das Bundesgesundheitsministerium hat in einem Schreiben zum Thema „Anwendung des Personalbemessungsinstrumentes nach § 113c SGB XI in der Kurzzeitpflege“ mitgeteilt, dass die Vorgaben des § 113c SGB XI zur Personalbemessung für den Bereich der solitären Kurzzeitpflege keine Anwendung finden.

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