Das Bundesgesundheitsministerium hat in einem Schreiben zum Thema „Anwendung des Personalbemessungsinstrumentes nach § 113c SGB XI in der Kurzzeitpflege“ mitgeteilt, dass die Vorgaben des § 113c SGB XI zur Personalbemessung für den Bereich der solitären Kurzzeitpflege keine Anwendung finden.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr