Mit dem Entwurf einer Zweiten Rechtsverordnung zur Verlängerung coronabedingter Sonderregelungen im Bereich des Pflegeversicherungsrechts zeichnet sich ab, dass viele - wenn nicht sogar alle - pandemiebedingten Sonderregelungen in der Pflege bis 31.12.2021 verlängert werden könnten.
Darunter fällt auch die Erstattung von pandemiebedingt anfallenden außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen (§ 150 Absatz 2 bis 4 SGB XI) und die Erstattung von pandemiebedingt anfallenden außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 150 Absatz 5a SGB XI).
Der Entwurf wurde vom Bundesgesundheitsministerium den Verbänden am gestrigen Tage zur Kenntnis gegeben.
Die in der BAGFW organisierten Verbände werden hierzu vermutlich gemeinsam Stellung nehmen.
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