In § 42b Absatz 2 SGB XII werden Mehraufwendungen bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, bei einem anderen Leistungsanbieter oder im Rahmen vergleichbarer anderer tagesstrukturierender Maßnahmen anerkannt. Zum Jahresbeginn 2024 steigt der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung von 288 auf 313 Euro.
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