Im Bereich der Alten- bzw. Langzeitpflege gilt auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bereits seit August 2010 ein spezieller Pflegemindestlohn, der seit dem 1. Januar 2015 auch für die ambulante Krankenpflege gilt. Dieser wurde bzw. wird stufenweise erhöht. Ab dem 1. April 22 ist eine weitere Stufe Inkraft getreten.
Folgende Pflege-Mindestlöhne gelten ab dem 01.04.2022 für:
Für alle
anderen Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen, ebenso wie von in der Pflege Beschäftigten in Privathaushalten, gilt der allgemeine Mindestlohn von aktuell
9,82
Euro/Std.
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