Der Paritätische Landesverband RPS hat auf die Frist zum Nachweis über die tatsächliche Auszahlungssumme der Corona-Pflegeboni sowie die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger hingewiesen. Diese endet am 15.02.2023.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des GKV-SV
https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp unter der Überschrift Pflegebonus.
Hierfür ist das beigefügte Mitteilungsformular Anlage 4 zu verwenden und durch die Pflegeeinrichtung bei der zuständigen Pflegekasse nach der Auszahlung der Corona-Pflegeboni einzureichen.
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