Am 9. September 2022 hat der Bundestag eine Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen, die zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten und bis zum Ablauf des 7. April 2023 gelten wird.
Die Verordnung dient dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) setzt in der Verordnung auf die schon bekannten und bewährten Maßnahmen.
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