Das Bundeskabinett hat am 23.6.21 die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung- TestV) beschlossen. Die Testverordnung ist am 25.6.21 im Bundesanzeiger erschienen und tritt am 1. Juli in Kraft.
Änderungen sind im Vergleich zur vorherigen Verordnung insbesondere im Bereich der bestehenden Regelungen zur Beauftragung von Teststellen und deren Kontrolle erfolgt, die aufgrund aktuell bekannt gewordener Betrugsfälle notwendig wurden. Zudem wird der Anspruch auf Ausstellung eines Testnachweises um den Anspruch auf die Ausstellung eines COVID-19 Genesenenzertifikates oder eine COVID-19 Testzertifikates erweitert.
Wichtige Änderungen für Pflegeeinrichtungen u.a.:
Es ist davon auszugehen, dass die Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes entsprechend angepasst werden.
Bundesanzeiger Coronavirus-Testverordnung – TestV (PDF)
Coronavirus TestV Juni 2021 mit Begruendung (PDF)
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