Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, dem 06. Juli 2023, zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe über eine Neuregelung der Suizidassistenz in 2. Lesung beraten. Jedoch konnte keiner der beiden vorgelegten Gesetzentwürfe die erforderliche Mehrheit unter den Abgeordneten erreichen.
Der Paritätische Gesamtverband hatte beide Gesetzentwürfe im Vorfeld der abschließenden Beratung als
ungeeignet kritisiert
und zugleich die flächendeckende Stärkung der Angebote und Strukturen der Suizidprävention sowie der Hospiz- und Palliativversorgung gefordert. Diese Forderungen wurden auch in einem gemeinsamen Antrag der beiden Abgeordnetengruppen festgehalten und
vom Bundestag mehrheitlich angenommen.
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