Für die Umsetzung des Personalbemessungsinstruments werden bis 2030 voraussichtlich 120.000 zusätzliche nach Landesrecht ausgebildete ein- oder zweijährige bzw. staatlich anerkannte Pflegehilfskräfte benötigt. Nach den vorliegenden Zahlen kann aktuell dieser Bedarf nicht gedeckt werden. Erforderlich ist ein spezielles Maßnahmenbündel.
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