Die „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ ist am 30.06.2021 im Bundesanzeiger verkündet worden. Alle Maßnahmen des Pflege-Rettungsschirms wurden damit bis zum 30. September 2021 verlängert. Das Pflegeunterstützungsgeld wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.
Die Verlängerung des Schutzschirms für Pflegeeinrichtungen wird ausdrücklich begrüßt. Zwar werden sich die Mindereinnahmen in den Pflegeeinrichtungen aufgrund der Impfungen und des Schutzes, der davon für die pflegebedürftigen Menschen und die Einrichtungen ausgeht, voraussichtlich immer mehr verringern, dennoch bedarf es vor allem wegen der Mehraufwendungen für die Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie der erforderlichen Testungen z.B. von Mitarbeitenden, Besucher/innen oder auch der Bewohner/innen weiterhin des Schutzschirms nach § 150 SGB XI. Diese Mehrkosten können auch nicht in die Pflegesätze eingepreist werden, da diese pandemiebedingten Kosten dann den Eigenanteil weiter erhöhen würden.
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