Die Fachkommission nach § 53 PflBG hat nach der Entwicklung der Rahmenpläne nun die ersten sechs standardisierten Module für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen nach § 14 PflBG entwickelt. Ab sofort stehen ein Grundlagenmodul, fünf von insgesamt acht Wahlmodulen sowie ein theoretischer Begründungsrahmen zur Verfügung.
Die ersten sechs Module und der Begründungsrahmen wurden von der Fachkommission nach § 53 PflBG entwickelt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft und genehmigt. Pflegeschulen und Hochschulen können nun den Erwerb der erweiterten Kompetenzen auf der Grundlage der standardisierten Module anbieten. Diese stellen zugleich die curriculare Voraussetzung für die Umsetzung von Modellprojekten nach § 14 PflBG, § 63 Abs. 3 c SGB V sowie § 64 d SGB V dar.
Die Module umfassen ein verpflichtendes Grundlagenmodul (G), mit dem die Teilnehmenden ein professionelles Berufs- und Rollenverständnis mit erweiterter heilkundlicher Verantwortung entwickeln sollen, und derzeit fünf Wahlmodule (W 1-W 5). Sie zielen auf den Erwerb von Kompetenzen für die erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen in komplexen Pflege- und Therapiesituationen:
Im theoretischen Begründungsrahmen werden die gesetzlichen Grundlagen, die Arbeitsweise der Fachkommission sowie die Konstruktionsprinzipien der Module dargelegt. Des Weiteren werden Empfehlungen für ihre Umsetzung an Pflegeschulen, Hochschulen und ausbildenden Einrichtungen gegeben. Damit bildet er die Grundlage für das Verständnis der Module. Im Begründungsrahmen wird u. a. erläutert, wie die Fachkommission auf Basis der G-BA-Richtlinie nach § 63 Abs. 3 c SGB V (2012) zu den Modulzuschnitten gelangt ist und dass die Fachkommission heilkundliche Tätigkeiten als in den Pflegeprozess einzubettende Aufgaben versteht.
Die Fachkommission ist ein in § 53 PflBG verankertes Gremium aus pflegefachlich, pflegepädagogisch und pflegewissenschaftlich ausgewiesenen Expertinnen und Experten. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird sie durch eine Geschäftsstelle, die im BIBB angesiedelt ist, unterstützt. In den verschiedenen Entwicklungsphasen der Module bezog die Fachkommission externe Expertinnen und Experten ein. Sie gab eine Bestandsaufnahme der bisherigen Modellversuche und Konzepte auf Grundlage des § 63 3 c SGB V in Auftrag, holte von verschiedenen Stakeholdern Empfehlungen für die Konstruktion von Modulen ein und ließ die Modulentwürfe schließlich durch fachlich ausgewiesene Expertinnen und Experten aus der Pflegewissenschaft und der Medizin begutachten.
Das Dokument ist die genehmigte Vorabfassung der standardisierten Module und des Begründungsrahmens und wird im Downloadbereich kostenlos zur Verfügung gestellt. Es wird später durch eine um die noch ausstehenden drei Wahlmodule ergänzte Fassung als barrierefreie Druckvorlage ersetzt.
Genehmigte Vorabfassung der standardisierten Module und des Begründungsrahmens (PDF)
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