Das Gesetz wurde am 29. Juni 2022 veröffentlicht und trat zum überwiegenden Teil am 30. Juni 2022 in Kraft. Neben den Regelungen zur Zahlung eines „Pflegebonus“ vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für Pflegekräfte, wurden mit diesem Gesetz eine Reihe von weiteren Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzen vorgenommen.
Für den Bereich der Pflege von besonderer Bedeutung sind Änderungen in folgenden Paragrafen:
Arbeitgeber in der Alten- bzw. Langzeitpflege sind verpflichtet, den Pflegekräften den Bonus unverzüglich nach Erhalt der Vorauszahlung von den Pflegekassen zum 30. September 2022, spätestens mit der nächstmöglichen regelmäßigen Gehaltszahlung, jedenfalls aber bis zum 31. Dezember 2022 auszuzahlen. Die Pflegekräfte selbst brauchen keinen gesonderten Antrag zu stellen.
Zur konkreten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben müssen noch weitere Abstimmungen getroffen werden. Die Spitzenverbände der Einrichtungen sind dabei mit im Gespräch und werden ihre Mitglieder entsprechend informieren und beraten. Pflegeinform hat eine Schwerpunktseite "Pflegebonus"
eingerichtet und wird über den weiteren Umsetzungsprozess berichten.
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