Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz wurde über eine Klage von 5 Mitgliedern der Pflegekammer gegen die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 verhandelt. Nach einem Hinweis des Gerichtes wurden die Beitragsbescheide von der Pflegekammer zurückgezogen.
Bei der Verhandlung ging es vor allem um den Mittelbedarf der Kammer. Nach Auffassung des Gerichtes ist die Klarheit der Mittelverwendung nicht gegeben. Das heißt, bei den vorhandenen hohen Rücklagen der Pflegekammer hätten wohl deutlich niedrigere Beiträge zur Kostendeckung ausgereicht.
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