Zum 1. Juli 2022 wurde vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, den Trägervereinigungen auf Bundesebene und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ein Rahmenvertrag nach § 64d SGB V zur Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten bzw. zur selbständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachkräfte beschlossen.
Dieser Schritt folgt den Vorgaben des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG - 2021) und der Konzertierten Aktion Pflege, durch die die Kompetenzen von Pflegefachkräften gestärkt werden sollen.
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