Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2022 die bußgeldbewehrte Impfnachweispflicht der Beschäftigten für grundsätzlich verfassungsmäßig erklärt. Gleichwohl haben das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen und das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein im Juni 2022 die Durchsetzung der Nachweispflicht durch Buß- oder Zwangsgeld für rechtswidrig gehalten. Fraglich ist nun, wie dieses Auseinanderfallen der Rechtsprechung zu bewerten ist und welche Konsequenz sich hieraus für ähnlich gelagerte Fälle ergibt.
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