Ab heute ist die aktualisierte Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Pflege und der Eingliederungshilfe in Kraft. Sie wurde gestern veröffentlicht. Geändert wurden lediglich die Regelungen zum Zutritt zur Einrichtung in § 6.
Es empfiehlt sich auch die Begründung zu lesen, da der Verordnungstext als solcher nicht eindeutig genug ist.
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