Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Homepage die Ergänzungshilferichtlinie Stand 31.03.2023 veröffentlicht. Die Richtlinie regelt die Modalitäten zur Geltendmachung der jeweils einrichtungsindividuellen Ergänzungshilfen für leitungsgebundenes Erdgas, leitungsgebundene Fernwärme und leitungsgebundenen Strom.
Wie der Paritätische informiert haben Pflegeeinrichtungen, die nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen, haben das Wahlrecht mit dem Folgeantrag zum 15.05.2023 für den Monat April 2023 auszuüben.
Für den Monat März 2023 findet ausschließlich noch das bisherige Verfahren Anwendung.
Zu beachten ist, dass es ein zweites Antragsformular gibt, welches ab sofort von den Pflegeeinrichtungen zu verwenden ist, welche Energieträger nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen.
Sofern also Pflegeeinrichtungen sowohl Abschlagszahlungen zahlen und nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen, haben diese zwei Antragsformulare auszufüllen.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr