Das Saarland hat zum 01.01.2025 eine Neuauflage der Richtlinie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums an die Belange von älteren Menschen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres und Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Gehbehinderung mit Merkzeichen "G" oder "aG" bzw. und/oder Pflegegrad nach SGB XI - 5/2007, veröffentlicht.
Gefördert werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Maßnahmen im selbst genutzten Wohnraum. Es wird davon ausgegangen, dass pro Jahr ca. 288 Maßnahmen mit einem durchschnittlichen Zuschuss in Höhe von 5.200 Euro gefördert werden.
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