Zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) und den Landesverbänden der Pflegekassen sowie dem Sozialhilfeträger wurden neue Vergütungszuschläge für die Betreuung nach § 43b SGB XI ab dem 01.04.2022 vereinbart.
Nach der Zustimmung der Gremien werden ab dem 01.04.2022 die aktuellen Beträge wie folgt angepasst:
a) für den Bereich der
vollstationären Pflege auf
172,79 € monatlich
b) für den Bereich der
Kurzzeitpflege
auf 5,68 € pro Pflegetag
c) für den Bereich der Tagespflege auf
8,28 € pro Pflegetag.
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