Nach Mitteilung der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesheimgesetz Saarland wird die Verpflichtung zur wöchentlichen Meldungen ab dem 01. Mai 2022 eingestellt.
Bislang mussten die Pflegeeinrichtungen jeden Montag Anzahl und Ergebnisse der durchgeführten Schnelltestungen unterteilt in die Personengruppen der Beschäftigten, Bewohnerinnen und Bewohner und Besuchenden der Vorwoche an die Heimaufsicht melden.
Die Meldung von Corona-Ausbruchsgeschehen an die Heimaufsicht bleibt bestehen.
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