Vor dem Hintergrund des Mangels von Pflegekräften mit dem Qualifikationsniveau QN3 (1- bzw. 2-jährige Pflegeausbildung mit staatlichem Abschluss) wurde im Saarland eine Vereinbarung zur Nachqualifizierung von Pflegehelfern getroffen. Die so geschulten Pflegehelfer können mit einem Schlüssel von 3 : 1 auf die Zahl der vorzuhaltenden Pflegekräfte mit QN3 angerechnet werden.
Grundlage der Fortbildung sind die zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft einerseits sowie den Landesverbänden der Pflegekassen und den örtlichen Sozialhilfeträgern andererseits konsentierten Lerninhalte im Umfang von mindestens 60 Stunden, davon mindestens 40 Stunden Theorieanteil sowie 20 Stunden Praxisanteil.
Die Anrechnung ersetzt ausdrücklich keine Ausbildung zur Pflegeassistenzkraft; nach Lesart der Kostenträger stellt sie lediglich eine „Starthilfe“ für die Einrichtungen dar, um die in § 22 Absatz 3 des Rahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI definierte Mindestpersonalausstattung erfüllen zu können.
Fortbildungseinrichtungen müssen eine Vereinbarung mit einem der Leistungsanbieterverbände im Saarland abgeschlossen haben, um eine anerkannte Schulung durchzuführen.
Für den Paritätischen Landesverband sind es derzeit folgende Anbieter, mit denen die entsprechende Vereinbarung geschlossen wurde:
Die Akademie im Schwesternverband
Jägermeisterpfad 3 | 66538 Neunkirchen
Telefon +49 (6821) 9425417
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