Beim Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen Saarländer ab Mittwoch keinen offiziellen Coronatestnachweis mehr vorlegen. Stattdessen reicht dann auch ein Selbsttest. Dies meldete heute der Saarländische Rundfunk (SR). Das Ergebnis muss nur mündlich mitgeteilt werden. Zurzeit gilt im Gesundheitsbereich im Saarland noch eine Corona-Testpflicht. Diese soll aber zum 1. März wegfallen. Die Landesregierung hat aber bereits am Dienstag eine Änderung an der Corona-Verordnung vorgenommen.
Weiter heißt es in der Meldung des SR:
Ab Mittwoch reicht für den Besuch von medizinischen Einrichtungen ein Corona-Selbsttest. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das Ergebnis muss nur mündlich mitgeteilt werden.
Die Landesregierung begründet diesen Schritt damit, dass sie aufgrund der ab 1. März geplanten Änderungen bei der Testverordnung des Bundes und den Wegfall der Testpflicht erwartet, dass zahlreiche Teststationen schließen.
Neue Regeln auch für Beschäftigte
Beschäftigte in Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen müssen sich dann nur noch einmal pro Woche testen, außer sie arbeiten in Bereichen mit besonders gefährdeten Patienten.
Auch für Beschäftigte in Pflegeheimen und bei Pflegediensten reicht ein Test pro Woche. Das Testergebnis muss ebenfalls nur mündlich mitgeteilt werden.
Die Verordnung gilt bis zum 28. Februar.
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