Im Zusammenhang mit der Durchführung der praktischen Abschlussprüfungen für die generalistischen Pflegefachleute im Frühjahr dieses Jahres hat sich die Frage nach der verpflichtenden Teilnahme der Praxisanleitung des Ausbildungsbetriebes ergeben. Das Landesamt für Soziales hat in seiner Eigenschaft als Landesprüfungsamt auf Anfrage der SPG/GFP zu dieser Frage Stellung bezogen.
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