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!! Tagespflege: Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI aktualisiert

Redaktion • 2. Februar 2024

Die aktualisierte Fassung der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) wurde am 31. Januar im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 1. Februar 2024 in Kraft.


Hintergrund dieser Änderungen ist die Umsetzung eines Rechtsgutachtens für den Qualitätsausschuss Pflege zur „Medikamentengabe und Behandlungspflege in der Tagespflege“ vom 25. Oktober 2022: https://www.gs-qsa-pflege.de/wp-content/uploads/2023/05/20230112_Rechtsgutachten-Medikamentengabe-und-Behandlungspflege-in-der-Tagespflege.pdf


Das Rechtsgutachten sollte Rechtssicherheit vor allem beim Thema „Medikamentengabe in der Tagespflege“ herstellen.

Auf Grundlage des Gutachtens wurde folgende Kapitel in den Maßstäben und Grundsätzen erweitert:


3.4.1 Aufnahme (eines Tagepflegegastes): Medikamentenplan und/oder die ärztlichen Verordnungen müssen vor dem Beginn der Versorgung vorliegen. Andernfalls kann die Aufnahme des Tagespflegegastes „zurückgestellt“ werden. Änderungen im Verlauf müssen durch die pflegebedürftige Person/An- und Zugehörige angezeigt werden.


Abschnitt Intervention/Durchführung unter 3.4.2 Betreuungs- und Pflegeprozess und -dokumentation: Weiterhin ist eine strukturierte Kommunikation zwischen allen an der medizinischen Behandlungspflege Beteiligten über die notwendigen Maßnahmen zu gewährleisten. Eine Überprüfung des An- und Verordnungsstandes durch die Tagespflegeeinrichtung ist dabei jedoch nicht routinehaft notwendig, sondern sollte anlassbezogen (bspw. nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Vollständigkeit von Mitteilungen des Tagespflegegastes) erfolgen.


Darüber hinaus haben die Leistungserbringerverbände auf Bundesebene zur Umsetzung der Erkenntnisse des Gutachtens in der Praxis eine Handreichung erarbeitet. Diese befindet sich gerade in einem Beteiligungsverfahren und wird, sobald möglich, zur Verfügung stehen.

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