In Rheinland-Pfalz gilt ab dem 08. November die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung. Darin ist u.a. eine tägliche Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen vorgesehen.
Weiterhin wurde beschlossen, die Boosterimpfungen massiv zu erhöhen. Gesundheitsminister Clemens Hoch kündigte in einem 5-Punkte-Papier an, die Drittimpfungen generell beschleunigen zu wollen:
Die Änderungen in der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung im Überblick:
Allgemeines
Die Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum entfällt. Gleiches gilt für die Personenbegrenzung (1 Person pro 5 qm), die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen galt.
Weniger Beschränkungen im Freien
Für Veranstaltungen im Außenbereich gibt es nur noch Beschränkungen, wenn die Teilnehmer feste Plätze einnehmen und eine Einlasskontrolle oder Ticketverkauf gegeben sind. In diesen Fällen gilt die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer entfällt. Nach dieser Regelung sind Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte ohne Einschränkungen, d.h. ohne Abstand, ohne Maske und ohne 3G-Regeln.
Klare Regeln für den Innenbereich
In den übrigen Bereichen (z.B. Sport, Freizeit, Gastronomie, Kultur) beschränken sich die Schutzmaßnahmen auf den Innenbereich. Darüber hinaus sieht die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung in Innenräumen relativ wenig Anpassungen vor. Hier bleibt es bei Veranstaltungen vor allem bei der 2Gplus Regelung.
Hotellerie
Die erlaubte Anzahl von 25, zehn oder fünf nicht-immunisierten Personen, die zum Wegfall des Abstandsgebots und der Maskenpflicht führt, wird künftig auch in Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes angewandt.
Zu den aktuellen Corona-Rechtsgrundlagen Rheinland-Pfalz (Link)
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