Neun Menschen mit Beeinträchtigungen hatten im Sommer 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt, weil der Gesetzgeber im Rahmen der Coronavirus-Pandemie aus ihrer Sicht keine wirksamen Maßnahmen getroffen hat, sie im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung vor Diskriminierung zu schützen. Bei einer Entscheidung, wer im Fall knapper Ressourcen intensivmedizinisch behandelt wird, sahen sie keinen ausreichenden Schutz behinderter Menschen. Das Gericht hat den Gesetzgeber nun aufgefordert, unverzüglich geeignete Vorkehrungen zu treffen.
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Diese in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgeführte Verpflichtung hat der Gesetzgeber verletzt, "weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehendern intensivmedizinischen Behandlungsressourcen benachteiligt wird.", so formuliert es das Bundesverfassungsgericht.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr