Nachdem das Projekt „Personalbedarfsbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ (PeBeM), welches durch Prof. Dr. Heinz Rothgang (Socium – Universität Bremen) mit dem Ziel zur Schaffung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs nach qualitativen und quantitativen Maßstäben im Jahre 2020 abgeschlossen werden konnte, wurde die weitere Umsetzung, gemäß der Vereinbarungen aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP), ab dem Jahr 2021 über die Erstellung einer Roadmap und der gesetzlichen Einführung des Personalbemessungsinstruments (§113c SGB XI) sowie der Ausgestaltung des Modellprojekts nach § 8 Abs. 3b SGB XI zur modellhaften Einführung weiter vorangebracht. Der Paritätische hat sich intensiv für die Einführung und Umsetzung des wissenschaftlichen Personalbemessungsinstrumentes eingesetzt. Nun hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ein politisches Forderungspapier veröffentlicht, aus dem hervorgeht, welche Kontextfaktoren u.a. vom Gesetzgeber zu bearbeiten oder zu lösen sind, damit die Umsetzung gelingen kann.
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