Mehrere Pflegeunternehmen haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Regelungen im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) eingelegt, die den Fortbestand oder die Erteilung von Versorgungsverträgen für Pflegeeinrichtungen zwangsweise an die Anwendung von Tarifsystemen knüpfen.
Die Klage wird vom bpa und dem VDAB unterstützt. Sie sehen durch die vorgenommenen Änderungen im SGB XI die Unternehmen in ihren Grundrechten auf Tarifautonomie, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung verletzt und halten deshalb das GVWG insoweit für verfassungswidrig.
Mit der beklagten Regelung wird aus Sicht der Kläger ein faktischer Tarifzwang für Unternehmen der Altenpflege geschaffen. Denn die Verweigerung der Übernahme eines Tarifkorsetts bedeutet den Verlust des Versorgungsvertrages, der wiederum Voraussetzung für die Zulassung am Markt ist. Der Gesetzgeber drohe also mit nichts weniger als dem Existenzverlust, wenn sich Unternehmen nicht fügen.
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