Der saarländische Ministerrat hat am Freitag (5. März 2021) die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland an die Beschlüsse angepasst, auf die sich die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin verständigt haben. Die Verordnung tritt am 8. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis voraussichtlich 21. März 2021.
Im Zentrum stehen vorsichtigen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen, der Öffnungszeiten im Einzelhandel und im kulturellen Bereich.
Für den unmittelbaren Bereich der Pflege (zu finden in § 9 der Verordnung) gab es keine Veränderungen.