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Vollelektronische Abrechnung ambulanter Pflegesachleistungen nach § 105 SGB XI - Verschiebung der Erprobungsphase um 2 Monate

Redaktion • 27. August 2024

Gemäß der Vereinbarung nach § 105 Abs. 2 Satz 2 SGB XI ist bis zum 31.08.2024 eine Entwicklungsphase, ab dem 01.09.2024 eine Erprobungsphase zur Verwendung des elektronischen Leistungsnachweises im Rahmen der TI vorgesehen. Der Produktivbetrieb sollte ab 01.12.2024 starten.


Es zeigt sich nun aber, dass die Softwareentwicklungen etc. doch mehr Zeit benötigen als ursprünglich veranschlagt. Vor diesem Hintergrund wird die Erprobungsphase verschoben werden. Der Beginn des Erprobungsverfahrens als auch den Beginn des Produktivbetriebs wird um zwei Monate, also auf den 01.11.2024 (Beginn Erprobungsphase) bzw. auf den 01.02.2025 (Beginn Produktivbetrieb) zu verschoben. Die Frist für die verbindliche Verwendung des elektronischen Leistungsnachweises im Rahmen der TI ab 01.12.2026 bleibt hiervon unberührt.

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