Nach Information des Paritätischen Gesamtverbandes hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen.
Die Ausbildungsdauer wurde auf 18 Monate festgelegt, in Teilzeit bis zu 36 Monaten. Gleichzeitig soll es umfassende Verkürzungsmöglichkeiten insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung geben (zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger). Damit soll die Ausbildung Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege, stationäre Akutpflege umfassen. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes, wodurch weitergehende Verkürzungen bspw. bei der Pflegefachkraftausbildung möglich sind.
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