Der Paritätische Rheinland-Pfalz / Saarland weist mit Rundschreiben vom 21.12.22 auf die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)“ hin. Insbesondere sollte die Vorgaben des § 3, zum Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, beachtet werden.
Gaszentralheizungen sind hydraulisch abzugleichen:
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