Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) beinhaltet zahlreiche Änderungen des SGB XI und des SGB V, welche zum 01.01.2022 in Kraft treten. Für die Tagespflege gelten ab diesem Zeitpunkt auch neue Qualitätsrichtlinien.
Änderungen des SGB XI und SGB V
Die Änderungen des SGB XI und des SGB V sind auf der Themenseite "Pflege-Reform 2021" zu finden
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im November 2020 die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege einschließlich Anlagen 1 – 6 genehmigt. Hierzu hat der Gesamtverband mit ausführlicher Fachinfo vom 16.12.2020 informiert.
Die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDVTP) - vom 13.04.2021 nebst den Anlagen 1 bis 6 wurden nach Genehmigung durch das BMG auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.
Alle Seiten
Der Paritätische Rheinland-Pfalz Saarland Copyright © Alle Rechte vorbehalten |
Impressum | Ohne Gewähr