Für die häusliche Krankenpflege können Ärzte ab 1. Juli eine „Blankoverordnung“ ausstellen. Sie übertragen dann die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer von bestimmten Maßnahmen, zum Beispiel bei der Kompressionsbehandlung, an die Pflegefachkraft. Hierzu wurde das Verordnungsformular 12 geändert.
Informationen dazu sind auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu finden.
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