Der Paritätische hat eine Arbeitshilfe zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 herausgegeben. Die neuen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums oder der Ausbildung sind übersichtlich dargestellt. Auf Seite 53 der Broschüre finden sich die Spezialregelungen zu Pflegehilfskräften.
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