Die Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich erstmals auf einen Tarifabschluss für einen überregionalen Manteltarifvertrag geeinigt.
Die Vereinbarung findet zunächst in 25 Einrichtungen mit ca. 4.000 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Anwendung – darunter Rettungsdienste, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen und viele andere. Im Laufe des Jahres, spätestens zum Januar 2025, werden mindestens 40 weitere Unternehmen mit ca. 8.000 Beschäftigten in diesen Bundesländern dem Tarifwerk beitreten, die sich derzeit in den Refinanzierungsverhandlungen zur Tarifeinführung befinden.
„Die intensiven Verhandlungen haben sich gelohnt. Es ist uns gelungen ein modernes, leicht verständliches und attraktives Tarifwerk zu schaffen, durch das die Attraktivität von Paritätischen Arbeitgebern weiter gestärkt und dauerhaft gesichert wird“, erklärt Sebastian Jeschke, Vorstand des Paritätische Tarifgemeinschaft e.V.
Die wesentlichen Eckpunkte des Manteltarifvertrages umfassen:
Aktuell laufen zudem in fünf weiteren Bundesländern – Berlin, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hamburg – intensive Verhandlungen über weitere ergänzende Entgelttarifverträge mit dem Ziel einer Tarifeinigung im Sommer 2024, um ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 sicherzustellen. Der Geltungsbereich wird zukünftig auch auf weitere Bundesländer ausgedehnt.
„Dieser Tarifvertrag ist ein Meilenstein auf dem Weg, die Arbeitsbedingungen bei Mitgliedsunternehmen des Paritätischen auf Grundlage eines Tarifvertrages weiter zu verbessern.“ ergänzt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Zum hundertjährigen Bestehen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands ist es ein wichtiges Zeichen, dass es endlich wieder den Schutz von Tarifverträgen gibt. Nur mit guten Bedingungen lassen sich die dringend benötigten Arbeitskräfte im Sozial- und Gesundheitswesen gewinnen und halten.“ Die Vereinbarung sei auch ein starkes Angebot an noch nicht tarifgebundene Betriebe. „Ich appelliere an alle paritätischen Arbeitgeber, die das noch nicht getan haben, sich dem Tarifvertrag anzuschließen. Gerade in Zeiten von Krisen, Inflation und Arbeitskräftemangel tun sie gut daran, ihren Beschäftigten die Sicherheit eines Tarifvertrages zu bieten.“
Die entscheidende Bedeutung von Tarifverträgen – vor allem Flächentarifverträgen – für gute und einheitliche Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft wurde zuletzt auch von der Bundes- und Landespolitik im Rahmen der Refinanzierung sozialer Arbeit anerkannt. Dies und die guten Erfahrungen mit den bereits seit 1998 und 2019 geltenden Flächentarifverträgen in den PTG-Tarifgebieten Sachsen-Anhalt und Brandenburg hat mit zu der wegweisenden Entscheidung beigetragen, einen bundesweit geltenden Flächentarifvertrag einzuführen.
Der vorliegende Bundesmanteltarifvertrag setzt neue Maßstäbe, indem er grundlegende Rahmenbedingungen wie Arbeitszeitregelungen, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Zuschlagsregelungen in ganz Deutschland einheitlich für die Beschäftigten bei Mitgliedern der Paritätischen Tarifgemeinschaft regelt. Dadurch wird Transparenz geschaffen und es werden Ungleichheiten beseitigt.
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