Die überarbeiteten FAQs zum Stellenprogramm nach § 8 Abs. 6 SGB XI sind auf der Homepage des GKV veröffentlicht Die Anpassung beinhaltet diverse redaktionelle Änderungen. In Ziffer 20 und weiteren Ziffern wird eine Doppelfinanzierung der Zuschläge aus § 8 Abs. 6 SGB XI und den Vergütungszuschlägen nach § 84 Abs. 9 i. V. m. § 85 Abs. 9 SGB XI ausgeschlossen. In der Hauptsache sind die Fragen Nr. 50 und 51 neu hinzugekommen.
Alle Unterlagen zu § 8 Abs. 6 auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes (Link)
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