Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können künftig bewohnerzahlabhängig bis zu fünf (bzw. bei einer Anzahl von über 150 Bewohnerinnen und Bewohnern bis zu zehn) Packungen Paxlovid® direkt von der sie in der Regel versorgenden Apotheke beziehen.
Die Einzelabgabe an eine Bewohnerin oder einen Bewohner in den Pflegeeinrichtungen erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verschreibung.
Die Bestellung, bei der die Einrichtung in der Regel versorgenden Apotheke durch die vollstationäre Pflegeeinrichtung hat in schriftlicher Form durch die Leitung dieser Einrichtung bzw. eine von dieser benannte Person zu erfolgen.
Bei der Abgabe von Paxlovid® an Patientinnen und Patienten ist ein Informationsblatt als Patienteninformation beizufügen.
Der Paritätische hat heute seine Mitglieder mit einem gesonderten Fachrundschreiben dazu ausführlich informiert.